Der Testamentsvollstrecker besorgt keine fremden Rechtsangelegenheiten. Der Steuerberater kann somit aufgrund der Kenntnis des jeweiligen Falles den Willen des Erblassers umfänglicher und schneller umsetzen.
Im Rahmen der Testamentsvollstreckung ist auf die Grenze zur Rechtsberatung dennoch strikt zu achten. Bei Verträgen, Testamenten usw. darf deshalb der Steuerberater Entwurfsvorschläge unterbreiten, die dann mit einem Rechtsanwalt zu besprechen sind.