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  • Finanzbuchführung

    Die Finanzbuchhaltung ist Basis für viele weitere Dienstleistungen, die von uns angeboten werden. Die Wertschöpfung für den Auftraggeber hängt entscheidend vom geordneten Ablauf der Buchhaltung ab.

    Die Abwicklung der Finanzbuchhaltung für den Auftraggeber ist die grundlegende Dienstleistung, welche einen kontinuierlichen Kontakt und einen tiefen Einblick in die wirtschaftliche Verhältnisse erfordert, woraus sich für den Auftraggeber Beratungsansätze ergeben. Hierbei kommt DATEV - Software zur Anwendung. Fehler und Abwicklungskosten aller weiterführenden Aufträge, die auf der Buchhaltung aufbauen, multiplizieren sich, wenn der Ablauf der Buchhaltung nicht sauber vorbereitet, umgesetzt und mit dem Auftraggeber korrigiert wird. Ihr kommt ein zentrales Gewicht in der Arbeit der Kanzlei zu.

    Für unterschiedliche Branchen werden unterschiedliche, den Branchen angepasste Kontenrahmen vorgehalten.

    Die gebräuchlichsten Kontenrahmen sind die Spezialkontenrahmen

    • SKR 03 - allgemein gebräuchlich
    • SKR 04 - für Gesellschaften und kleine GmbHs
    • SKR 80 - für Ärzte
    • SKR 81 - für Zahnärzte
    • SKR 45 - Alten- und Pflegeheime nach der Pflegebuchführungsverordnung (PBV)

    Bei Einrichtung einer OP-Buchhaltung ( offene Posten ) sind Mahnwesen und electronic banking möglich, auch und vor Allem vor Ort im Unternehmen des Auftraggebers.

    EDV-Lösungen beim Auftraggeber werden konzipiert und begleitet.

    § 238 HGB
    Buchführungspflicht

    1. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
    2. Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.
  • Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung

  • Personalverwaltung, Lohn und Gehaltsabrechnung

    Die Bearbeitung der Lohn- und Gehaltskonten bedingt eine besonders enge Auftraggeber-Kanzlei - Beziehung und ist damit nach unserem Verständnis ein betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument.

    Das notwendige, intensive Vertrauensverhältnis zwischen Praxis und Mandant muss deshalb auch zu den beteiligten Mitarbeitern der Praxis entstehen. Personalkosten sind mit Abstand der größte Kostenblock in einigen Unternehmen oder Betrieben. Das Personal stellt also eines der wichtigsten Erfolgspotenziale dar.

    Zur umfänglichen Abarbeitung der an den Auftraggeber gestellten gesetzlichen Anforderungen steht uns die umfassende Abrechnungssoftware der DATEV, nämlich das Programm-Paket "LODAS" zur Verfügung.

    Folgende Leistungen werden erbracht:

    • Lohnsteuerabzugsberechnung
    • Sozialversicherungen
    • Anmeldungen
    • Nettolohnabrechnung
    • Erstattungsanträge LFZG
    • Erstattungsanträge Zusatzkassen
    • Baulohnberechnung
    • Lohnbescheinigungen
    • Direktversicherungen
    • Pensionskassen
    • Sachlohn
    • Zusatzleistungen, auch steuerfreie

    Neben einem Urlaubskalendarium stehen auch andere Funktionen zur Verfügung. Eine Vorab - Berechnung wird ebenfalls vorgehalten.

  • Anlagenbuchhaltung

    • Anlagezugänge und historische Abschreibungsberechnung
    • Jahresweise oder Aktuell
    • Ständig aktueller Überblick über die Vermögenssituation des Anlagevermögens.
    • Abschreibungssimulation für die nächsten Jahre ( Zeitraum nach Bedarf ) sind möglich.
    • Sämtliche, steuerliche Abschreibungsarten und Sonderabschreibungen werden nach gesetzlicher Möglichkeit oder Bedarf erarbeitet und geführt.
    • Die Arbeiten werden fast ausschließlich im Programmpaket „ANLAG“ von der DATEV ausgeführt.
  • Mahnwesen

    Mit dem Mahnwesen erstellen und verwalten wir für Sie Mahnungen und Kontoauszüge. Die Mahnungen und Kontoauszüge werden nach den von Ihnen vorgegebenen Mahnstufen und Mahntexten erzeugt, dabei können auch einzelne Posten von der Mahnungsschreibung ausgenommen werden, Mahnstufen fälliger Rechnungen sowie Mahntexte ausgewählt und ergänzen bzw. geändert werden.
    Dies ermöglicht eine Bearbeitung der Mahnungen nach Ihren individuellen Vorgaben. Mit der Übernahme des Mahnwesen nehmen wir Ihnen eine "lästige" Angelegenheit ab, so dass Sie sich Ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld widmen können.

    Mahnungen erstellen
    Zentraler Ausgangspunkt ist immer die Debitorenbuchhaltung. Die neue Mahnungen können wir für einen Debitorenbereich erstellen, indem eine Eingrenzung nach dem Namen oder der Kontonummer vorgenommen wird (Bereichsauswahl),

    oder

    neue Mahnungen für einzelne Geschäftspartner erstellen, indem die Geschäftspartner aus einer Liste gewählt werden (Einzelauswahl).

    Vorschlagsliste bearbeiten
    Die Vorschlagsliste ist die Liste von Mahnungen mit mahnfälligen Rechnungen, aus der Vorschlagsliste können Sie sich (wenn gewünscht) einen Überblick über die Mahnungen verschaffen, damit wir die Mahnungen

    • zusammenfassen,
    • Mahnungen löschen oder
    • Mahnungen bereichsweise ändern.

    Pro Mahnung bzw. Kontoauszug können folgende Änderungen vorgenommen werden:

    • die Mahngebühren ändern oder löschen,
    • die Mahnposten bereichsweise ändern,
    • die Debitorenadressdaten bearbeiten (wichtig z.B. bei diversen Debitoren),
    • den Mahntext ergänzen bzw. einen anderen auswählen und
    • einzelne Mahnposten wie folgt bearbeiten:

      • die Mahnstufen ändern,
      • die Verzugszinsen ändern oder löschen und
      • einzelne Mahnposten aus der Mahnung herausnehmen.

    Nach dem Bearbeiten werden die Mahnungen ausgeben und an die säumigen Geschäftspartner übermittel. Sie können dabei zwischen Brief, Fax bzw. E-Mail wählen.

  • EDV Lösungen für Mandanten, vor Ort