Betriebliche Steuererklärungen stehen grundsätzlich in einem Sachzusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen.
Private Steuererklärungen werden i.d.R. aus den außerbetrieblichen, persönlichen Verhältnissen der Auftraggeber heraus erstellt.
Für den Auftraggeber stellt der Jahresabschluss die schriftliche Darstellung des Geschäftsbetriebs dar. Bei allen Aufgaben und Tätigkeiten in diesem Bereich wird darauf geachtet, dass deren Auswirkungen präzise durchdacht werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und andererseits den Bedürfnissen des Auftraggebers Rechnung zu tragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses ist eine grundlegende Dienstleistung. Es wird damit den Auftraggebern geholfen, die an sie gestellten gesetzlichen Forderungen zu erfüllen. Parallel dazu wird den Kreditgebern der Auftraggeber Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verschafft. Damit ist der Jahresabschluss die Grundlage für eine kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Zukunft.